AGBs

Sehr geehrter Interessent,

Sie haben uns – im Einvernehmen mit etwaigen Mitinteressenten (z.B. Ehegatten, Eltern oder Abkömmlingen, Lebensgefährten usw.) – zum Nachweis von Kaufobjekten oder Verkäufern oder zur Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses beauftragt. Wir haben Sie aufgrund Ihrer Anfrage in unserer Kartei vorgemerkt und werden Ihnen bis zum Widerruf weitere Angebote unterbreiten. Diese Angebote sind jedoch nur für Sie, den Auftraggeber, bestimmt. Eine Information Dritter, auch beratender Personen und Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, über diese Angebote ist nur mit unserer Zustimmung gestattet. Jede unbefugte Weitergabe unserer Angebote an Dritte führt in voller Höhe zur Provisionspflicht. Kommt zwischen den Dritten und dem Verkäufer des nachgewiesenen Objekts ein Vertrag zustande, haftet der Auftraggeber für die Käufer- und Verkäuferprovision, falls und soweit von den Vertragsschließenden eine Provisionszahlung wegen Fehlens der gesetzlichen Voraussetzungen abgelehnt wird.

Ist dem Auftraggeber die Verkäuflichkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, hat er dies dem Makler unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen mitzuteilen. Unterlässt er dies, dann erkennt er die weitere Tätigkeit des Maklers in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Vermittlungstätigkeit an.

Es wird ferner vereinbart, dass der Auftraggeber spätere Direktangebote der nachgewiesenen Verkäufer oder nochmalige Angebote von Dritten – auch wenn sie zu anderen Bedingungen erfolgen – unter Berufung auf das vorhergehende Angebot des Maklers zurückweisen wird. Der Auftraggeber ist auch sonst verpflichtet alles zu unterlassen, was die Ursächlichkeit der Angebote des Maklers für einen späteren Vertragsabschluss gefährden könnte.

Am Tage des Zustandekommens eines notariellen Kaufvertrages wird eine Maklergebühr in Höhe von 3,57 % des Gesamtkaufpreises inklusive 19 % gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Käufer an Hauser Immobilien zur Zahlung fällig.

Eine Maklergebühr ist auch zu bezahlen, wenn ein anderer als der angebotene Vertrag oder ein Vertrag über ein anderes dem nachgewiesenen Vertragspartner gehörendes Objekt zustande kommt.

Der Makler ist berechtigt, auch für den Vertragspartner des Auftraggebers (= Verkäufer) provisionspflichtig tätig zu werden.

Die von uns gemachten und in etwaigen Anlagen und Plänen enthaltenen Angaben und Objektbeschreibungen beruhen ausschließlich auf Angaben des Verkäufers bzw. Auftraggebers oder sonstiger Dritter. Der Makler hat deren sachliche Richtigkeit nicht überprüft. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt der Makler daher keine Haftung. Irrtum, Änderungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

Der Kaufinteressent wird alle sich aus einem abzuschließenden Kaufvertrag ergebenden Zahlungen oder sonstige Leistungen ohne Einschaltung des Maklers unmittelbar gegenüber dem Verkäufer erbringen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort für Vollkaufleute ist unser Geschäftssitz.